Sonderseite zum neuen Horst Mahler-Prozeß
Die Hexenjagd auf die satanischen Verse des Mosaismus
Meine Fortsetzung des Verbotsprozesses
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Neue Verhandlungstermine:
23.02.2023 9:30 Uhr - Hauptverhandlung
24.02.2023 9:30 Uhr - Fortsetzungstermin
28.02.2023 9:30 Uhr - Fortsetzungstermin
02.03.2023 9:30 Uhr - Fortsetzungstermin
07.03.2023 9:30 Uhr - Fortsetzungstermin
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15.2.2023: Neues englisches Video zur Prozeß-Strategie 2008 unter Filme erschienen.
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Wir erleben den Versuch, über den Bereich der Holocaust-Inquisition hinaus das Recht zur Verteidigung abzuschaffen bezüglich jeglicher Kritik an der Judenheit.
PDF: An die Präsidentin des Landgerichts Ramona Pisal 09.02.2023
Selbstbesudelung der Brandenburgischen Justiz: Eine offensichtliche gerichtlich dokumentierte Rechtsbeugung und nichts passiert.
PDF: Beschwerde gegen Verfügung der Staatsanwaltschaft Potsdam vom 26.01.2023 (Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg)
PDF: Generalstaatsanwalt Potsdam 26.01.2023
PDF: Strafanzeige gegen Richterin Müller vom 09.01.2023
PDF: Stellungnahme Müller 04.01.2023
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Nächste Verhandlungstermine vor dem Landgericht Potsdam - 10. große Strafkammer:
Die vorhergehenden Termine wurden wegen Erkrankung des Richters aufgehoben.
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Information zur Haltung der Staatsanwaltschaft
Auf meine gegen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Potsdam, Frau Müller, am 9. Januar 2023 erstattete Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung und Nötigung in einem besonders schweren Fall hat Oberstaatsanwalt Schilder mit Schreiben vom 26.01.2023 geantwortet. Er stellt sich auf den Standpunkt, daß „mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte (es) keinen Anlaß gebe, strafrechtliche Ermittlungen“ gegen Frau Müller zu führen.
weiterlesen im PDF: Information zur Haltung der Staatsanwaltschaft (2.2.2023)
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Antrag vom 1. Februar 2023
PDF: Antrag (gemäß § 238 Abs. 2 StPO)
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YAHWES Götterdämmerung
PDF: Transcript zum Film "YAHWES Götterdämmerung"„YAHWES Götterdämmerung“ ist angesagt. Die Judenheit selbst hat mit der Verfolgung des Werkes von Horst Mahler „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“ einen Brandbeschleuniger in die Zeitgeschichte eingebracht. Diese Hilfe nehmen wir gern an.
mit folgenden Themen: Inhalt anzeigenAuch direkt auf Bitchute ansehen: https://www.bitchute.com/video/hxi8BlXsL4fg/
- Offener Brief an die Richterin Janich
Ich werde das im Einzelnen noch analysieren und darstellen. Vorab soviel. Das Ungewöhnliche des Falles, daß sich der Generalstaatsanwalt in einem der prominentesten Holo-Fälle mit großer Mühe gegen ein "rechtskräftiges" Urteil wendet, obwohl jedem Juristen klar ist, daß Ursulas Eingabe auch lautlos im Papierkorb landen könnte. Warum tut er das? Menschliche Regungen sind es mit Sicherheit nicht. Der Fall Ursula Haverbeck erweist sich für das System mehr und mehr als "eine heiße Kartoffel".
... mehr siehe PDF: Offener Brief an die Richterin Janich
- "Die Einlassung im Berliner Judaismus-Prozeß" gegen das DEUTSCHE KOLLEG ist vermutlich der Text, der Gilad Atzmon inspirierte, seine Studie zum Wesen der Judenheit "Der Wandernde Wer?" zu verfassen, das Horst Mahler veranlaßte, das inkriminierte Buch "Das Ende der Wanderschaft - Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit" zu schreiben.
PDF: Das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung führt zur Antwort auf die Judenfrage (2004)
- Das NPD-Verbotsverfahren 2 BvB 1/01 ist der Ausgangspunkt der Verfolgungen gegen Horst Mahler.
Der Auszug aus seinem Schriftsatz vom 20. April 2001belegt die These, daß das Verbotsverfahren "begraben" wurde, um der Erörterung der Judenfrage aus dem Wege zu gehen. Es folgte die Sanktionierung des Verfassers im "Berliner Judaismus-Prozeß" mit einer offen rechtsbeugerischen Verurteiung wegen "Volksverhetzung" zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten ohne Bewährung (siehe die folgenden Beweisanträge)."
PDF: Auszug aus dem Schriftsatz im NPDVerbotsverfahren vom 20. April 2001
Prozeßdokumente
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PDF: Information "an den, den es angeht"
Das erfolgreiche Ende eines Jahrhundertprozesses als Auferstehung des Deutschen Reiches
Information "an den, den es angeht"
Der Strafprozeß gegen das Werk von Horst Mahler "Das Ende der Wanderschaft - Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit" vor der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam - 210 KLs 8/20 - ist heute - am 10. Januar 2023 mit der Auslieferung des Verfassers in die Willkür des "Zentralrates der Juden in Deutschland" von einem Justizspektakel in ein orchestriertes Verbrechen der Rechtsbeugung und Nötigung in einem besonders schweren Fall übergegangen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der verlinkten Strafanzeige gegen Frau Müller, Vorsitzende Richterin beim Landgericht. Eine Übersicht über die Lage ist mit dem ebenfalls verlinkten "Schreiben an die Beisitzer" gegeben.
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PDF: Schreiben an die Beisitzer vom 10.1.2023
An die beisitzenden Berufsrichter der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam im Verfahren gegen Horst Mahler – 210 KLs 8/20 – -
PDF: Strafanzeige gegen die Richterin vom 9.1.2023
Strafanzeige gegen die Vorsitzende Richterin am Landgericht Potsdam, Frau Müller wg. Verdachts der Rechtsbeugung und der vollendeten Nötigung in einem besonders schweren Fall (§§ 339 und § 240 Abs. 4 StGB) -
PDF: Prozeßerklärung vom 5.1.2022
In der Hauptverhandlung gegen mich vor der 10 Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam zum Aktenzeichen 210 KLs 8/20 sehe ich von einer weiteren Begründung meines Befangenheitsantrages Nr. 2 vom 3. Januar 2023 gegen die Vorsitzende Richterin Müller über die bereits protokollierte hinaus ab. Dieser Schritt ist geboten zur Vermeidung eines revisionsrechtlichen „overkills“. ... -
PDF: Befangenheitsantrag vom 30.12.2022 (eingereicht am 3.1.2022)
Horst Mahlers Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Müller setzt neue Akzente in der Antwort auf die Frage "Was tun?", um sich vom Jüdischen Joch endlich zu befreien.
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Kurzbericht über den Verhandlungstag vom 16. Dezember 2022.:
Nach dem Vortrag meiner Prozeßerklärung "Was liegt an? (PDF)" zeigte sich das Dilemma des Verfahrens. Es liegt jetzt als Station vor der Beweisaufnahme meine "Einlassung" zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft an. Die "Tat" besteht in der Äußerung von Gedanken, die in Buchform vorliegen, aber als Gedanken nur beurteilt werden können, wenn sie als Gedanken gegenwärtig gemacht sind, damit man weiß, worüber ich mich "einlasse".
Ich begann damit, das Vorwort zum Buch zu verlesen. Die Vorsitzende unterbrach die Vorlesung, mit dem Bemerken, daß das Buch in dem sich anschließenden Verfahrensabschnitt "Beweisaufnahme" zu verlesen sein wird. Die Sitzung wurde unterbrochen, um dem Pflichtverteidiger aufgrund seines Ersuchens Gelegenheit zu einer Rücksprache mit mir zu geben. Als Ergebnis derselben regte er nach Wiedereintritt in die Verhandlung deren Vertagung an. Das Gericht kam dem nach. Am 22. Dezember 2022 findet die Fortsetzung statt. Die Empfehlung des Verteidigers geht dahin, die in der Anklageschrift gegebene "Zitatsammlung" im Einzelnen zu zerpflücken. Aber Verfahrensgegenstand ist nicht das, was Herr Schöning, der Staatsanwalt, aus meinem Buch gemacht hat, sondern das Buch selbst.
Was nun? Werde ich darauf bestehen, das Buch zur Sprache zu bringen oder mich mit der Kritik der Anklageschrift begnügen? -
Was liegt an und wie wird es weitergehen?
in der Hauptverhandlung gegen mich vor der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Potsdam – 10 KLs 8/20 -.
Die Vorsitzende drängt auf meine „Einlassung“, hat aber bereits zu erkennen gegeben, daß sie meinen zu erwartenden Verteidigungsvortrag als „strafbares Verhalten“ bewertet. Sie droht mit Wortentzug und läßt von der Kammer in voller Besetzung – also einschließlich der Schöffinnen – bestätigen, daß sie rechtens gehandelt habe „aus Fürsorge für den Angeklagten“, der sich doch bitteschön –durch seinen Vortrag nicht weiterhin strafbar machen möge.
Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang.
Es ist abzusehen, daß Frau Müller mit mir „kurzen Prozeß machen“ wird. Eine Amtsrichterin in Erding hat in Gegenwart von Michel Friedmann die Blaupause für diesen Handstreich geliefert. Ich werde darauf zurückkommen. Weiterlesen im PDF: Was liegt an?
- PDF: Beanstandung des Wortenzugs durch Horst Mahler
Die Beanstandung wurde zurückgewiesen mit der Begründung, daß die Vorsitzende ihrer Fürsorgepflicht nachgekommen sei. Sie habe mich von der Begehung neuerlicher Straftaten abhalten wollen.
- PDF: Der Fall Mahler (deutsch und englisch)
- PDF: "Beweisantrag, daß die Sonderstellung des Bundesverfassungsgerichts gegen Völker- und EU-Recht verstößt" (04.12.2022)
- PDF: Stefan Huster zu § 130 III.
- PDF: Beweisantrag Artikel 4. GG. Verlesen in der HV vom 04.2022 BA Artikel 4 GG. Gericht verweigert Anwendung von Art. 4 GG - Ein Fall von Rechtsbeugung?
Anklageschriften
- PDF: Ladung vom 10.11.2022
- Zitat aus der Anklageschrift der StA Cottbus vom 24.03.2014
- PDF: EDW Anklage StA Cottbus vom 24.03.2014 gesamt
- PDF: Anklage - Widerstand scheitert
- PDF: Anklage – Wir sind Luther
- PDF: Anklage – Gutmenschen stockt der Atem!
- PDF: Anklage – Was tun?
- PDF: Anklage – Wo hängt der Feuerlöscher?